Im Gesundheitswesen ist die Quartalsquittung eine kaum bekannte Leistung für Versicherte gesetzlicher Krankenkassen. Mittels der Quartalsquittung listet der Arzt alle für den Patienten erbrachten und mit der Krankenkasse abgerechneten Leistungen des vergangenen Quartales auf. Der Arzt darf für das Ausstellen einer Quartalsquittung lediglich einen Euro als Gebühr und die Erstattung eventueller Portokosten berechnen. Anstelle der Quartalsquittung können Versicherte eine Tagesquittung als Patientenquittung nach jeder Behandlung verlangen. Die bis Ende 2012 ausgestellte Quittung über die Begleichung der Praxisgebühr wurde umgangssprachlich auch als Quartalsquittung bezeichnet, da das Entgelt grundsätzlich einmal je Quartal bezahlt werden musste.