Rahmenvereinbarung

Bei einer Rahmenvereinbarung schließen Lieferant und Kunde einen Vertrag über die spätere Lieferung von Waren ab, wobei üblicherweise der Preis verbindlich festgelegt wird, während die entsprechende Vereinbarung für die zu liefernde Menge lediglich einen Richtwert angibt. Weitgehend üblich ist jedoch, in der Rahmenvereinbarung je nach tatsächlicher Abnahmemenge zu staffeln. Eine Rahmenvereinbarung sichert dem Kunden einen vereinbarten Preis während der Vertragslaufzeit zu, während der Lieferant die Zusage erhält, dass der Kunde seinen gesamten Bedarf hinsichtlich der in der Rahmenvereinbarung genannten Güter über ihn deckt, auch wenn er die Einhaltung dieses Versprechens faktisch nicht wirksam kontrollieren kann.

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