Ratenpause

Eine Ratenpause bedeutet, dass der Kreditnehmer oder Käufer bei einem Teilzahlungsvertrag vorübergehend keine Ratenzahlungen leisten muss. In den meisten Fällen wird eine Ratenpause für den Beginn des Kreditvertrages oder des Ratenzahlungsvertrages vereinbart, so dass die Zahlungen erst einige Zeit nach der Kreditaufnahme oder dem Kauf beginnen. Im Versandhandel ist in diesem Fall Zahlpause der üblichere Begriff. Des Weiteren sehen einige Kreditverträge das Recht des Kreditnehmers zu einer gelegentlichen Ratenaussetzung vor, bei welcher es sich um eine Ratenpause inmitten der Tilgungsfrist handelt. Eine nachträglich vereinbarte Ratenpause vermeidet bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten die Kreditkündigung, sie ist bei Bedarf vor der Fälligkeit der betroffenen Rate zu beantragen.

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