Eine Ratenschutzversicherung oder Kreditausfallversicherung übernimmt die Bezahlung der anfallenden Kreditraten, wenn der Versicherungsnehmer arbeitslos oder arbeitsunfähig wird beziehungsweise vor der Tilgung des Darlehens verstirbt. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter der Ratenschutzversicherung zum Teil deutlich. Falls der Kreditgeber den Abschluss einer Ratenschutzversicherung vorschreibt und ohne den entsprechenden Nachweis keine Kreditzusage erteilt, muss er die Versicherungsprämie in den effektiven Jahreszinssatz einrechnen. Besonders bei Kreditverträgen mit langen Laufzeiten ist der Abschluss einer Ratenschutzversicherung in jedem Fall sinnvoll, falls kein teilweise vergleichbarer Versicherungsschutz durch eine vorhandene Risikolebensversicherung besteht, welcher jedoch nicht bei Arbeitslosigkeit greift.