Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzungsposten sind Posten in einer Bilanz, deren Wirksamkeit und Mittelzufluss beziehungsweise Mittelabfluss in verschiedenen Geschäftsjahren erfolgt. Bei transitorischen Rechnungsabgrenzungsposten fanden die Ausgaben beziehungsweise Einnahmen bereits im alten Geschäftsjahr statt, während der Betrieb die Leistungen erst im neuen Jahr erhält oder zu leisten hat. Bei antizipativen Rechnungsabgrenzungsposten wurde hingegen die Leistung bereits im abgelaufenen Geschäftsjahr erbracht oder bezogen, während die Bezahlung im Folgegeschäftsjahr erfolgt. Bei der Energieabrechnung zum Beispiel oder anderen langfristigen Verträgen mit jährlicher Abrechnung erfolgt eine kaufmännisch bedingte Rechnungsabgrenzung bei zwischenzeitlichen Preisänderungen. In diesem Fall gelten die für diese erhobenen oder errechneten Daten - bei der Energieabrechnung die Zählerstände - als Rechnungsabgrenzungsposten.

^