Rechnungsinhalte

Zu den Rechnungsinhalten gehören die gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungsbestandteile und die dem Kunden die Rechnungsprüfung ermöglichenden zusätzlichen Informationen. Wenn die Rechnungsinhalte nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, verliert der gewerbliche Empfänger das Recht zum Vorsteuerabzug. Auf die Anerkenntnis der Rechnung beim Abzug von Betriebsausgaben und Werbungskosten wirken sich fehlende Rechnungsbestandteile nach aktueller Rechtslage (noch) nicht aus, allerdings stellen Finanzämter bei der Einkommensteuererklärung zusätzliche Anforderungen an die eindeutige Leistungsbezeichnung. So reicht die Angabe "Fachbuch" formal zwar aus, je nach Strenge des Steuersachbearbeiters kann sie aber wegen ihrer Ungenauigkeit zu Schwierigkeiten bei der Anerkennung als Werbungskosten führen. Für Rechnungsempfänger ist zudem die Verständlichkeit der inhaltlichen Rechnungsbestandteile von Bedeutung.

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