Rechnungsmerkmale ist der Begriff für die auf einer Rechnung zwingend vorgeschriebenen Pflichtangaben. Eine nicht alle Rechnungsmerkmale enthaltende Rechnung wird hinsichtlich der Geltendmachung von Betriebsausgaben oder Werbungskosten nicht zwingend beanstandet, während sie den Vorsteuerabzug nach Umsatzsteuerrecht ausschließt. Vereinfachungen hinsichtlich der erforderlichen Rechnungsmerkmale gelten bei Rechnungen über Kleinbeträge bis zu einer Summe von 150 Euro. Noch weitere Erleichterungen hinsichtlich der notwendigen Rechnungsmerkmale bestehen bei der Anerkennung von Fahrausweisen als Rechnung. Bei Bauleistungen erweitern sich die Rechnungsmerkmale um die Information über eine Aufbewahrungspflicht, da eine solche für private Rechnungsempfänger nur in diesem Ausnahmefall besteht.