Reinertrag

Der Reinertrag entsteht durch den Abzug der Summe aller Aufwendungen von der Gesamtsumme der Erträge eines Unternehmens. Der Reinertrag ist weder in steuerlicher noch in handelsrechtlicher Hinsicht mit dem Gewinn identisch, da für beide Bereiche zahlreiche Sondervorschriften gelten. Nicht zuletzt berücksichtigt der Reinertrag weder die Vorschriften über die Aktivierung und anschließende Abschreibung hochwertiger Investitionsgüter noch die Vorschriften bezüglich der Bildung von Reserven oder die nur teilweise steuerliche Abzugsmöglichkeit der Gewerbesteuer und des Sponsorings. Dennoch ist der Reinertrag für die Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolges eines Unternehmens von Belang, da er Aussagen über den tatsächlichen Erfolg der unternehmerischen Tätigkeit zulässt.

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