Reinvermögen

Das auch als Nettovermögen bezeichnete Reinvermögen wird ermittelt, indem vom auf der Aktivseite der Unternehmensbilanz gebuchten Vermögen die auf der Passivseite gebuchten Verbindlichkeiten abgezogen werden. Bei der Berechnung des Reinvermögens natürlicher Personen werden ebenfalls Schulden vom Guthaben abgezogen; hinsichtlich der Berechnung der Erbschaftssteuer kommen zusätzlich die als Folge der Erbschaft entstehenden Kosten zum Abzug. In der Volkswirtschaftslehre wird aus dem Reinvermögen aller Wirtschaftssubjekte das Gesamtreinvermögen eines Wirtschaftsraumes gebildet. Eine Möglichkeit der Definition einer Überschuldung besagt, dass diese vorliegt, wenn der Gesamtwert der Vermögensgegenstände geringer als der Gesamtbetrag aller Schulden ist und somit ein negatives Reinvermögen vorliegt.

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