Rentenanpassung

Die Rentenanpassung bezeichnet die regelmäßige Veränderung der Rentenhöhe, welche sich an der Entwicklung der Arbeitsentgelte orientiert. Dabei sind Rentensenkungen ausgeschlossen, auch wenn das durchschnittliche Bruttoeinkommen abgenommen hat. Dieser Effekt wird als Schutzklausel bezeichnet, zum Ausgleich erfolgen bei späteren Rentenanpassungen Verringerungen der errechneten Erhöhungen. Des Weiteren berücksichtigt die Rentenanpassungsformel den Riesterfaktor und den Nachhaltigkeitsfaktor, so dass die tatsächliche Rentensteigerung geringer als der Lohnzuwachs ausfällt. Zurzeit wird die Rentenanpassung für im Osten und im Westen lebende Rentner getrennt vorgenommen, da eine Angleichung des Rentenniveaus in beiden Teilen Deutschlands noch nicht erreicht wurde. Die jährliche Rentenanpassung erfolgt im Monat Juli.

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