Rentennachzahlung

Eine Rentennachzahlung erfolgt, wenn die Berechnung des Rentenantrages nicht rechtzeitig zum Rentenbeginn abschließend erfolgt ist. In diesem Fall kann die Rentenversicherung eine vorläufige Rente auszahlen, deren Höhe sie üblicherweise so berechnet, dass keine Rückforderungen erforderlich werden. Die zunächst nicht ausgezahlten Beträge erhält der Rentner nach der abschließenden Bearbeitung seines Rentenantrages in Form einer Nachzahlung. Des Weiteren wird eine Rentennachzahlung fällig, wenn der Rentenbezieher gegen den zunächst erlassenen Rentenbescheid erfolgreich Einspruch erhebt und somit Anspruch auf eine höhere als die zunächst berechnete Rente hat. Ebenfalls ist eine Rentennachzahlung im Anschluss an eine beschlossene Rentenerhöhung möglich, falls die Rentenversicherung diese nicht bis zur nächsten Auszahlung umsetzen kann.

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