Rentenpunkte

Rentenpunkte ist die umgangssprachlich bevorzugt verwendete Bezeichnung für die Entgeltpunkte der gesetzlichen Rentenversicherung. Grundsätzlich erhält jedes Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung genau einen Rentenpunkt, wenn sein versicherungspflichtiges Arbeitseinkommen dem Durchschnittseinkommen entspricht. Die weiterhin bestehenden Lohnunterschiede zwischen Westdeutschland und Ostdeutschland werden teilweise ausgeglichen, indem die Entgeltpunkte (Ost) mit einem ihren Wert erhöhenden Faktor versehen werden. Die Berechnung der Rente anhand der im Erwerbsleben erzielten Rentenpunkte bewirkt, dass der Zeitpunkt der Bezahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung unerheblich ist. Der Wert eines Rentenpunktes wird jährlich bestimmt, wobei eine Verringerung gesetzlich ausgeschlossen ist. Bei der Berechnung der persönlichen Rentenpunkte sind Sonderfälle wie beitragsgeminderte Zeiten zu berücksichtigen.

^