Rententräger

Rententräger sind die für die Rentenzahlung zuständigen Organisationen. Hierbei handelt es sich sowohl um öffentlich-rechtliche Rententräger wie die gesetzliche Rentenversicherung als auch um private Organisationen wie Versicherungsgesellschaften. Wenn Bürger der Anregung der Politiker gefolgt sind, erhalten sie Rentenzahlungen von mindestens zwei Rententrägern, da sie neben dem Anspruch auf die gesetzliche Rente auch eine Anwartschaft auf die Riester-Rente beziehungsweise Rürup-Rente erworben haben und im Idealfall einen weiteren privaten Rentenversicherungsvertrag besitzen. Bis Oktober 2005 existierten in Deutschland zahlreiche gesetzliche Rententräger beziehungsweise Rentenversicherungsträger, welche jetzt in der Deutschen Rentenversicherung zusammengefasst sind; lediglich die Knappschaft-Bahn-See bildet einen zusätzlichen Rententräger.

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