Als Rentenversicherungsträger werden die Einrichtungen bezeichnet, welche die gesetzliche Rentenversicherung durchführen. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch VI. Die Rentenversicherungsträger treten gemeinsam als Deutsche Rentenversicherung auf. Heute existieren nur noch die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Landesversicherungsanstalten sowie die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Bis 2005 waren die Rentenversicherungsanstalten für Angestellte und Arbeiter getrennt. Neben der Durchführung der Rentenzahlungen übernehmen die Rentenversicherungsträger weitere Aufgaben wie die Rehabilitation erkrankter Arbeitnehmer. Die Deutsche Rentenversicherung ist in sechzehn unabhängige Rentenversicherungsverträge aufgeteilt. Die Selbstverwaltung der Rentenversicherungsträger besteht aus jeweils der Hälfte Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverträge, welche regelmäßig gewählt werden.