Reparaturkosten

Reparaturkosten sind Kosten, welche bei der Behebung einer Beschädigung entstehen. Da ältere Maschinen regelmäßig Reparaturkosten verursachen, ist die Bildung entsprechender Rücklagen empfehlenswert; in vielen Fällen ist die Anschaffung eines neuen Produktes wirtschaftlich sinnvoller. Wenn Reparaturkosten auf Grund der Beschädigung eines Wirtschaftsgutes anfallen, hat der Geschädigte in einigen Fällen (Kraftfahrzeuge) zusätzlich Anspruch auf Schadenersatz wegen der Wertminderung. In der Wohnungswirtschaft werden die anfallenden Reparaturkosten als Instandsetzungskosten bezeichnet und dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden; der Mieter kann jedoch im Mietvertrag zur Übernahme der Reparaturkosten bei Kleinreparaturen verpflichtet werden. Steuerrechtlich dürfen Unternehmen Reparaturkosten sofort als Betriebsausgaben absetzen.

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