Restrukturierungsfonds

Der Restrukturierungsfonds ist ein Element des Restrukturierungsgesetzes (RStruktG). Die genaue Ausgestaltung der Fonds schreibt das Restrukturierungsfondsgesetz (RStruktFG) vor, welches zeitgleich mit dem Restrukturierungsgesetz verabschiedet wurde. Das Restrukturierungsgesetz trat Anfang 2011 in Kraft und soll sicherstellen, dass Geldinstitute künftig die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit nicht auf den Staat abwälzen, sondern selbst tragen. Zu diesem Zweck zahlen die großen als systemrelevant geltenden deutschen Kreditinstitute eine Bankenabgabe in einen Restrukturierungsfonds ein. Im Falle einer Bankenkrise erhalten betroffene Finanzinstitute zunächst Mittel aus diesem Restrukturierungsfonds, so dass sie nicht beziehungsweise nur in einem geringeren Umfang auf staatliche Hilfen angewiesen sind.

^