Risikobegrenzungsgesetz

Das Risikobegrenzungsgesetz gilt seit August 2008 und verbessert seitdem die Rechte von Verbrauchern bei Finanzgeschäften. Von besonderer Bedeutung im Gesetzestext sind die Regeln bezüglich der Immobilienkredite. So müssen private Immobilienkreditnehmer darauf hingewiesen werden, dass ein Forderungsverkauf möglich ist, sofern dieser nicht im Vertrag ausgeschlossen wird. Zusätzlich kann die Sicherungsgrundschuld nicht mehr gutgläubig ohne Kenntnis der Sicherungsabrede erworben werden. Somit wird sichergestellt, dass eine Bedienung aus der Grundschuld tatsächlich nur bei Zahlungsversäumnissen des Kreditnehmers erfolgt. Des Weiteren wurden die Voraussetzungen für eine Kündigung von Immobiliendarlehen durch Banken verschärft. Des Weiteren schützt das Risikobegrenzungsgesetz Arbeitnehmer vor den Folgen einer Übernahme ihres Arbeitgebers. Aktienbesitzer erhalten dank des Risikobegrenzungsgesetzes bei geplanten Übernahmen frühere und umfangreichere Informationen als zuvor.

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