Risikobeitrag

Der Risikobeitrag bezeichnet bei einer Kapitallebensversicherung oder privaten Rentenversicherung den Anteil an der Versicherungsprämie, den der Versicherer zur Abdeckung des Risikos des vorzeitigen Ablebens des Bezogenen erhebt. Der Risikobeitrag wird auch als Risikoanteil bezeichnet. Er beruht darauf, dass die private Rentenversicherung neben der Zahlung einer lebenslangen Rente Leistungen beim vorzeitigen Ableben des Versicherungsnehmers zahlt. Ebenso überweist die Kapitallebensversicherung außer der Ablaufsumme im Erlebensfall eine Todesfallleistung an den Bezugsberechtigten. Einige Versicherungsgesellschaften ermitteln für einzelne Versicherungsantragsteller gesonderte Risikoanteile anhand der Lebensführung, wobei in erster Linie Raucher sowie Antragsteller mit starkem Übergewicht einen Aufschlag zahlen. Grundsätzlich dienen die Daten der Sterbetafel als Maßgabe für die Kalkulation des Risikoanteils.

^