Finanzmathematisch bedeutet die Risikoprämie den Aufschlag oder Abschlag bei einer Vermögensanlage mit unsicherer Vergütung gegenüber einer garantierten Auszahlung. Die Wirtschaftslehre versteht unter der Risikoprämie vorwiegend den auf das Verlustrisiko anfallenden Teil einer Zins- oder Dividendenzahlung. Das gilt auch bei von Verbrauchern aufgenommenen Krediten, bei welchen die Banken die Risikoprämie vorwiegend als bonitätsabhängige Zinssätze bezeichnen. Bei Anleihen zeigt sich die Risikoprämie darin, dass Emittenten mit herausragenden Bonitätswerten niedrigere Zinsen als durchschnittliche Herausgeber zahlen müssen. Gelegentlich wird der von Versicherungsnehmern mit Vorerkrankungen zu zahlende Risikozuschlag in der PKV ebenfalls als Risikoprämie bezeichnet.