Sachkostenträger

Der Sachkostenträger ist der Träger, welcher für die Bezahlung von Sachkosten verantwortlich ist. Der Begriff des Sachkostenträgers findet vor allem in der Schulfinanzierung Anwendung. Während die Personalkosten des Schulunterrichts vorwiegend durch das Land finanziert werden, übernimmt der Schulträger üblicherweise die Sachkosten. Sachkostenträger sind in vielen Fällen die Gemeinden, besonders bei Schulen der Sekundarstufe II und bei Berufsschulen übernehmen häufig Landkreise die entsprechende Aufgabe, zumal innerhalb der meisten Kreise nicht jede Gemeinde über eigene weiterbildende Schulen verfügt. Bei Kindergärten und Kindertagesstätten ist hingegen der Sachkostenträger in der Regel zugleich der Personalkostenträger, auch wenn die Gemeinde Zuschüsse zu den Sachkosten oder den Personalkosten gewährt.

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