Sachleistung

Der Begriff Sachleistung ist überwiegend aus dem Sozialwesen bekannt und bezeichnet Leistungsansprüche, welche durch die direkte Übergabe von Gegenständen oder durch Gutscheine befriedigt werden. Im Bereich der Sozialhilfe sind Sachleistungen teilweise umstritten, da sie den Leistungsempfängern einen Teil ihres Selbstbestimmungsrechts nehmen. Des Weiteren wird der Begriff für Lohnzusatzleistungen verwendet, bei welchen es sich nicht um Geldleistungen handelt. In der gesetzlichen Krankenversicherung meint das Sachleistungsprinzip hingegen, dass die Krankenkasse die erbrachten Leistungen direkt mit dem Leistungserbringer abrechnet und steht somit in Opposition zum Kostenerstattungsprinzip, welches grundsätzlich in der privaten Krankenversicherung maßgeblich ist für das Versicherte gesetzlicher Krankenkassen als Wahlleistung optieren können.

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