Sachsicherheiten

Bei der Absicherung eines Kredites wird zwischen Personensicherheiten und Sachsicherheiten unterschieden. Sachsicherheiten können sowohl Wertpapiere oder Forderungen als auch bewegliche und unbewegliche Güter sein. Die Grundform des mit einer Sachsicherheit verbundenen Darlehens stellt der Pfandkredit bei einem Pfandleiher dar. Neben dem mit einer Übergabe des zur Kreditsicherung dienenden Gegenstandes an die Bank stellt auch das Recht zur Verwertung einer Sicherheit bei nicht ordnungsgemäßer Kredittilgung eine Form der Sachsicherheit dar. Eine solche Vereinbarung wird getroffen, wenn der Kreditnehmer mit den finanzierten oder der Kreditsicherung dienenden Sachen weiterhin arbeiten muss. Bei einem Automobilkredit stellt die Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil 2 an die Bank die Sachsicherheit dar.

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