Das Sachwertverfahren dient der Ermittlung des Immobilienwertes und beschränkt sich in der Regel auf Immobilien, welche klassischerweise nicht vermietet werden. Typische Anwendungsbereiche für das Sachwertverfahren sind unter anderem Bahnhöfe und Kasernen. Das Sachwertverfahren bezieht sich zudem ausschließlich auf den Wert der Gebäude, das entsprechende Grundstück wird einem gesonderten Bewertungsverfahren unterzogen. Das Ziel des Sachwertverfahrens besteht darin, die Kosten für einen Neubau der bewerteten Immobilie mit der Abnutzung der Bestandsimmobilie zu vergleichen, dabei berücksichtigt es auch prozentuale Korrekturwerte nach Ortsgröße und Bundesland. Grund für die Anwendung des Sachwertverfahrens ist, dass der Wert der auf diese Weise bewerteten Immobilien mangels Vermietbarkeit nicht auf künftigen Einnahmen beruhen kann und somit mit der Differenz zwischen Neubaukosten und Zeitwert ein Ersatzwert für die Wertermittlung geschaffen wird.