Das Sanierungsgeld ist ein Fachbegriff aus der Umstellung zusätzlicher Sozialversicherungsleistungen von einem Umlageverfahren auf ein kapitalgedecktes Verfahren. Eine entsprechende Umstellung wurde seit dem 2007 für die Zusatzversorgung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst einschließlich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der einzelnen Kirchen vorgenommen. Die bereits erworbenen Ansprüche der Beschäftigten auf eine zusätzliche Altersversorgung waren zum Zeitpunkt der Umstellung nicht durch vorhandenes Kapital gedeckt, so dass die öffentlich-rechtlichen und die kirchlichen Beschäftigungsträger zusätzliche Leistungen erbringen mussten. Diese zusätzlichen Leistungen wurden als Sanierungsgeld bezeichnet. Verantwortlich für die Zahlung des Sanierungsgeldes waren die jeweiligen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.