Schätzkosten

Schätzkosten sind die Kosten, die für die Schätzung einer Immobilie oder eines Wertgegenstandes anfallen. Grundsätzlich trägt derjenige die Schätzkosten, der die Schätzung in Auftrag gibt. Eine solche ist grundsätzlich sinnvoll, um einen Verkauf unterhalb des Wertes zu verringern. Nach gängiger Rechtsprechung nicht zulässig ist die Berechnung von Schätzkosten im Rahmen der Beantragung eines Immobilienkredites durch die Bank an den Antragsteller. Vielmehr gehören die entstehenden Schätzkosten grundsätzlich zu den Aufwendungen des Geldinstituts zur Verringerung des Ausfallrisikos. Andererseits ist die faktische Übertragung der Schätzkosten an den Kreditantragsteller dennoch möglich, indem die Bank die Schätzung nicht selbst beauftragt, sondern vom Kunden die Vorlage einer Wertschätzung der zu finanzierenden Immobilie durch einen Sachverständigen verlangt.

^