Schlussgewinnanteil

Der Schlussgewinnanteil stellt eine Zahlung der Kapitallebensversicherung an den Versicherungsnehmer dar und wird erst nach dem Ablauf des Versicherungsvertrages rechtsverbindlich festgestellt. Zwischenzeitliche Informationen über die wahrscheinliche Höhe des Schlussgewinnanteils sind unverbindlich und können seitens des Versicherers jederzeit wieder zurückgenommen werden. Eine derartige Zurücknahme eines bereits unter Vorbehalt zugesagten Schlussgewinnanteils war früher unüblich, kommt aufgrund der geringen Verzinsung, von der auch Versicherungsgesellschaften betroffen sind, in letzter Zeit häufiger vor. Im ungünstigsten Fall erzielen Versicherungskunden nur den Garantiezins und keinen erhalten keinen weiteren Schlussgewinnanteil. Außer bei der Kapitallebensversicherung kommt der Schlussanteil bei einer Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr zur Anwendung.

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