Schuldenberatung ist ein anderer Begriff für die Schuldnerberatung. Das eigentliche Ziel der Beratung besteht darin, einen Ausweg aus vorhandenen Schulden aufzuzeigen und über eine sparsame Lebensführung zu informieren. Zusätzlich können die Mitarbeiter einer Schuldenberatung auf Wunsch ihrer Klienten Kontakt zu den Gläubigern aufnehmen und über einen teilweisen Schuldenerlass oder eine Stundung verhandeln. Die Schuldenberatung bei kommunalen Einrichtungen ist kostenlos, aber oftmals mit langen Wartezeiten verbunden. Ebenfalls unentgeltlich beziehungsweise gegen eine freiwillige Spende beraten Schuldenberater der Kirchen und anderer Religionsgesellschaften. Die Schuldenberatung durch Rechtsanwälte ist kostenpflichtig, erfordert aber zumeist keine Wartezeit. Die Ausstellung einer für das Privatinsolvenz-Verfahren notwendigen Bescheinigung über die gescheiterte außergerichtliche Einigung setzt voraus, dass die gewählte Schuldenberatungsstelle die erforderliche Anerkennung erhalten hat.