Schwarzbau

Ein Schwarzbau ist ein ohne Baugenehmigung errichtetes Bauwerk. Neben einem Neubau kann auch ein Ausbau bereits den Tatbestand des Schwarzbaus verwirken. Vielfach kann die Beseitigung eines Schwarzbaus verlangt werden. Die nachträgliche Erteilung einer Baugenehmigung ist jedoch möglich und üblich, sofern der illegale Ausbau oder Bau zum Zeitpunkt seiner Errichtung genehmigungsfähig war. Rechtlich ist bei Schwarzbauten zwischen einer materiellen und einer formellen Illegalität zu unterscheiden. Materiell unzulässig ist ein Schwarzbau, wenn er dem örtlich geltenden Baurecht widerspricht. Formell unzulässig ist ein Schwarzbau, wenn zwar keine Baugenehmigung eingeholt wurde, eine solche bei einer ordnungsgemäßen Beantragung aber erteilt worden wäre. Formelle Schwarzbauten werden üblicherweise mit einem Bußgeld belegt und mittels einer nachträglichen Baugenehmigung legalisiert.

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