Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet die Schwerbehindertenrente eine vorgezogene Altersrente schwerbehinderter Rentenberechtigter. Für die Beantragung der Schwerbehindertenrente ist ein Grad der Behinderung von mindestens fünfzig Prozent ebenso erforderlich wie fünfunddreißig Versicherungsjahre. Die Schwerbehindertenrente konnte früher ab einem Altern von dreiundsechzig Jahren ohne Abzug in Anspruch genommen werden, dieser Zeitpunkt wird schrittweise auf fünfundsechzig Jahre heraufgesetzt. Jeweils drei Jahre früher können Schwerbehinderte in Rente gehen, wenn sie dauerhaft einen Rentenabzug von 10,8 Prozent akzeptieren. Tatsächlich müssen viele Schwerbehinderte eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen, da sie auf Grund ihrer Behinderung nicht bis zum Termin des Anspruchs auf die eigentliche Schwerbehindertenrente berufstätig bleiben können.