Als Sekundäreinkommen gelten Einkommensbestandteile, welche nicht direkt aus eigener Arbeit bezogen werden. Hierzu gehören nicht nur Transferleistungen, sondern in der üblichen Definition auch staatliche Zuschüsse wie das Kindergeld. Nicht eindeutig ist die Zuordnung der regulären Altersrente zum Primäreinkommen oder zum Sekundäreinkommen. Diese kann entweder als staatliche Zahlung und somit als Sekundäreinkommen oder als nachgelagerte Zahlung für die in früheren Jahren erbrachte Arbeitsleistung und damit als Primäreinkommen gewertet werden. Bei privaten Renten erfolgt hingegen ebenso wie bei Mieteinnahmen üblicherweise eine Zuordnung zum Primäreinkommen, da in diesem Fall das investierte Geld zu Einnahmen aus einer im weiteren Sinne produktiven Tätigkeit führt.