Selbständigenvorsorge

Die Selbstständigenvorsorge bezeichnet Vorsorgeleistungen für den Krankheitsfall sowie für die Rente und für die Arbeitslosigkeit von Selbstständigen und Freiberuflern. In der Krankenversicherung und Pflegeversicherung besteht grundsätzlich eine Versicherungspflicht; die sogenannte Befreiung von dieser bedeutet nur, dass der Versicherungsnehmer anstelle der gesetzlichen der privaten Krankenversicherung beitreten darf. Eine Arbeitslosenversicherung als Vorsorge können Selbstständige und Freiberufler auf freiwilliger Basis über die Arbeitsagentur abschließen. Je nach Art der Tätigkeit ist die Rentenversicherung ein Bestandteil der berufsständischen Selbstständigenvorsorge oder kann ausschließlich in Form freiwilliger Versicherungsverträge abgeschlossen werden. Der Staat fördert die Selbstständigenvorsorge für Altersbezüge mittels der Rürup-Rente.

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