Selbstkostensatz

Der Selbstkostensatz gibt die Höhe der Selbstkosten in Bezug auf eine Einheit an, bei Handwerkern wird in der Regel die Arbeitsstunde als Grundlage genommen. Einige Kliniken werben damit, Begleitpersonen für die zusätzliche Bereitstellung der Übernachtungsmöglichkeit und Verpflegung nur den Selbstkostensatz zu berechnen, überprüfbar ist diese Angabe für den Laien nur bedingt. Ebenso berechnen einige Wohnheime Wahlleistungen gemäß ihrer Angaben zum Selbstkostensatz. In einer abweichenden Bedeutung verwenden Vereine den Begriff Selbstkostensatz für die Angabe der Eigenbeteiligung ihrer Mitglieder an Reisen, wobei dieser Satz oft nur einen Teil der tatsächlichen Kosten umfasst und besser als Selbstbeteiligung bezeichnet werden soll.

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