Bei einer Seniorenimmobilie kann es sich um ein Altenheim oder um ein Pflegeheim, aber auch um ein besonders für die Ansprüche älterer Menschen eingerichtetes Wohnhaus handeln. Da viele Menschen im Alter gehbehindert sind, muss eine Seniorenimmobilie barrierefrei zu betreten sein. Des Weiteren müssen die Gänge einer Seniorenimmobilie ausreichend breit sein, damit auch größere Rollstühle und Elektrorollstühle innerhalb der Immobilie verwendet werden können. Bei der Errichtung von Wohnhäusern als Seniorenimmobilien ist auf die Möglichkeit zur direkten Anforderung von Hilfe zu achten, diese besteht in Seniorenwohnheimen und Pflegeheimen ohnehin. Eine Sonderform der Seniorenimmobilie sind für die gemeinsame Nutzung durch ältere und jüngere Menschen konzipierte Häuser. Seniorenimmobilien werden auch von Menschen unterhalb des Seniorenalters genutzt, wenn diese pflegebedürftig oder stark gehbehindert sind.