SEPA ist die Abkürzung für “Single European Payment Area“ und bezieht sich auf die Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs innerhalb der Euro-Währungsgemeinschaft. Neben einem veränderten Datenformat gegenüber der nationalen Lastschrift ist die SEPA-Lastschrift durch die zwingend erforderliche Angabe eines Fälligkeitstermines gekennzeichnet. Zugleich erhöhen sich die Ansprüche an die zu erteilende Einverständniserklärung. Ursprünglich sollten nationalen Lastschriften spätestens am 01.02.2014 auf SEPA-Lastschriften umgestellt werden, inzwischen wird eine Verlängerung der Übergangsfrist angedacht. Eine Neuheit stellt die B2B-SEPA-Lastschrift dar, bei welcher kein nachträglicher Widerspruch möglich ist, sie darf jedoch nicht gegenüber Endverbrauchern genutzt werden. Für Endverbraucher besteht der am einfachsten erkennbare Unterschied zur heutigen Lastschrift darin, dass sie künftig bei einer Einwilligung in die SEPA-Lastschrift ihre Bankverbindung im europäischen Format angeben.