Die Solarförderung ist ein Bestandteil des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Sie legt für Solarstrom neben der vorrangigen Netzeinspeisung hohe Vergütungssätze fest. Diese wurde auf Grund einer stetigen Verbilligung der Errichtungskosten mehrfach gesenkt, stellen aber weiterhin den größten Subventionsbestandteil des EEG dar. Die Kosten der Solarförderung tragen Verbraucher durch die EEG-Umlage. Die Förderung des Solarstromes verfolgt das Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien am Strom-Mix zu erhöhen. Zugleich bewirkt die Solarförderung eine starke Dezentralisierung der Stromproduktion, da der Solarstrom überwiegend nicht in großen Anlagen, sondern dezentral auf den Dächern von Wohnhäusern und kleineren Fabrikgebäuden produziert wird.