Solidarhaftung

Die Solidarhaftung ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht und bezieht sich auf die Haftung, wenn mehrere Schuldner vorhanden sind. Die Solidarhaftung tritt immer dann ein, wenn der Gläubiger einen Anspruch gegen mehrere Schuldner für dieselbe Sache hat. In diesem Fall meint die Solidarhaftung, dass der Gläubiger sich an einen beliebigen Schuldner halten kann und dieser ihm gegenüber alleine für die Begleichung der Schuld verantwortlich zeichnet. Die Leistung eines Anspruches aus der Solidarhaftung bewirkt, dass der in Anspruch genommene Schuldner anschließend über einen Regressanspruch gegenüber seinen Mitschuldnern verfügt. Die Solidarhaftung gilt jedoch nur, sofern per Vereinbarung oder durch gesetzliche Bestimmungen die Gesamtschuld statt der Teilschuld festgelegt wurde.

^