Sonderbilanz

Der Begriff der Sonderbilanz hat zwei Bedeutungen. Er meint einerseits eine Bilanz des Sondervermögens eines Betriebes und andererseits eine Bilanz, welche aus einem besonderen Anlass und somit zusätzlich zur Jahresbilanz aufgestellt wird. Zwingend notwendig ist eine Sonderbilanz bei der Unternehmensgründung sowie zum Zweck des Unternehmensverkaufes oder im Falle einer Insolvenz. Häufig fordern Kreditinstitute bei hohen Darlehenssummen ebenfalls die Erstellung einer Sonderbilanz, um die Kreditwürdigkeit des den Kredit beantragenden Unternehmens anhand aktueller Zahlen überprüfen zu können. Sonderbilanzen werden auch als außerordentliche Bilanzen bezeichnet und unterliegen je nach dem Anlass zu ihrer Erstellung spezifischen bilanzrechtlichen Vorschriften.

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