Als Sparverein oder Sparclub wird eine Gemeinschaft von Sparern verstanden, welche den Sparschrank in einer Gastwirtschaft nutzen. Dabei besteht die Pflicht zur Einzahlung eines Mindestbetrages. Üblicherweise werden bei einer Auszahlungsfeier die Einzahlungen der einzelnen Mitglieder abzüglich eines Betrages zur Kostendeckung der Feier ausgezahlt, während die Zinsen komplett für die Festkosten verwendet werden. Die jeweils in den Sparschrank eingelegten Einzahlungen aller Vereinsmitglieder werden auf ein gemeinsames Sparkonto eingezahlt, während die Verteilung auf die einzelnen Mitglieder anhand der durch die Vereinskassierer durchzuführenden Auflistung der persönlichen Sparverträge erfolgt. Bis in die 1990er Jahre unterstützten Banken Sparvereine häufig durch Beiträge für die Auszahlungsfeier, was heute unüblich ist.