Spendennachweis

Für die steuerliche Anerkennung ist bei Spenden ab zweihundert Euro ein Spendennachweis in amtlicher Form vorgeschrieben, darunter reicht der Überweisungsbeleg als Nachweis für die geleistete Spende. Die umgangssprachliche und auch von den meisten Spendensammlern verwendete Begriff für den Spendennachweis lautet Spendenquittung oder auch Spendenbeleg. Bei Haustürsammlungen ist eine Spendenliste als Spendennachweis üblich, diese dient der Kontrolle der Spendensammler. Auf den entsprechenden Spendenlisten werden die Namen der besuchten Haushalte sowie die dort gezahlten Geldspenden aufgelistet. Immer mehr Spendenorganisationen verzichten auf diese Form des Spendennachweises, da jeder später besuchte Haushalt die Spendenfreudigkeit seiner Nachbarn feststellen kann und somit der Datenschutz nicht gewährleistet ist.

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