Eine Spendenquittung bestätigt dem Spender den Eingang seiner Spende und deren satzungsgemäße Verwendung. Wenn der Spendenempfänger als gemeinnützig anerkannt ist, dient die Spendenquittung zugleich der Absetzung der geleisteten Spende bei der nächsten Steuererklärung. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist auf der Spendenquittung anzugeben. Nicht als gemeinnützig anerkannte Spendenempfänger können Spendenquittungen ausgeben, diese berechtigen allerdings nicht zum Steuerabzug und dienen somit nur als Nachweis der Geldverwendung beziehungsweise als Bestätigung des Zahlungseinganges. Bei geringen Beträgen erkennt das Finanzamt den Überweisungsbeleg als faktische Spendenquittung bei der Steuererklärung an. Spendenquittungen beziehen sich überwiegend auf Geldspenden, ihre Ausstellung für Sachspenden ist ebenfalls zulässig.