Das Sterbegeld war bis Ende 2004 eine Leistung der GKV, heute bildet es nur noch einen Bestandteil der Beamtenversorgung. Des Weiteren zahlt die gesetzliche Unfallversicherung bei versicherten Arbeitsunfällen weiterhin ein Sterbegeld aus. Weitere Absicherungen der Begräbniskosten sind durch den Abschluss privater Sterbegeldversicherungen möglich. In kleinen Orten sowie in Vereinen besteht teilweise weiterhin die Tradition, dass alle Einwohner beziehungsweise Mitglieder bei jedem Sterbefall einen kleinen Betrag zahlen, welcher für die Hinterbliebenen bestimmt ist. In der privaten Unfallversicherung wird üblicherweise eine Leistung für den Fall eines Unfalltodes vereinbart. Diese lässt sich als Sterbegeld verstehen, wird aber nur bei einem Unfalltod des Versicherungsnehmers ausgezahlt.