Sterbevierteljahr

Das Sterbevierteljahr umfasst die drei Monate nach dem Tod eines Rentenbeziehers und bezieht sich darauf, dass die gesetzliche Rentenversicherung die Altersrente oder Erwerbsminderungsrente zunächst in unverminderter Höhe an den berechtigten Hinterbliebenen auszahlt. Das Sterbevierteljahr wird auch als Sterbequartal oder Sterbeüberbrückungszeitraum bezeichnet. Zusätzlich wird die Witwenrente oder Witwerrente während des Sterbevierteljahres in Höhe des fiktiven Rentenanspruchs des Verblichenen ausgezahlt, wenn dieser zuvor keine Rente bezogen hatte. Eine weitere Besonderheit des Sterbevierteljahrs besteht darin, dass während der ersten drei Monate nach dem Ableben keine Anrechnung des Einkommens des bezugsberechtigten Hinterbliebenen erfolgt. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Hinterbliebenenrente und zum Sterbevierteljahr finden sich im Sozialgesetzbuch SGB VI.

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