Steuerberatungskosten

Steuerberatungskosten bestehen aus den Honoraren des Steuerberaters und aus den diesem zu erstattenden Auslagen. In betriebswirtschaftlicher Hinsicht gehört auch der Zeitaufwand des Inhabers oder eines beauftragten Geschäftsführers für Gespräche mit dem Steuerberater zu den Steuerberatungskosten. Des Weiteren entstehen Steuerberatungskosten in betriebswirtschaftlicher Hinsicht durch den Kauf einer Steuersoftware und beim Erwerb von Fachliteratur zum Steuerrecht. Den Steuerberatungskosten durch die Beauftragung eines versierten Steuerberaters steht in den meisten Fällen gegenüber der Selbstbearbeitung von Steuererklärungen eine nennenswerte Steuerersparnis gegenüber. In welchem Umfang das Finanzamt Steuerberatungskosten als Sonderausgaben anerkennt, ist umstritten und noch nicht von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden. Das gilt vor allem für den Mantelbogen der Einkommensteuererklärung, weniger für die Bearbeitung betriebsbedingter Steuern.

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