Steuerfinanzierung

Die Steuerfinanzierung meint die Finanzierung von Ausgaben aus dem Steueraufkommen und steht in der Sozialversicherung der Beitragsfinanzierung gegenüber. Dabei sollen die eigentlichen Aufgaben der einzelnen Sozialversicherungsträger durch das Beitragsaufkommen erfolgen, während durch den Gesetzgeber zugewiesene Ausgaben durch steuerfinanzierte Zuschüsse zu leisten sind. Des Weiteren erfolgt die Finanzierung der staatlichen Verwaltung ebenfalls zum größten Teil durch Steuern, während Gebühren und Leistungsentgelte nur einen kleinen Anteil bilden. In einigen Staaten werden Autobahnen nur zum Teil durch Steuern, sondern vorwiegend über die Erhebung von Benutzungsgebühren erhoben. Der deutsche Solidaritätszuschlag diente in seiner ersten Ausgestaltung hingegen dem steuerfinanzierten Aufbau der ostdeutschen Infrastruktur.

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