Steuerfreibetrag

Ein Steuerfreibetrag verringert die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der fälligen Steuern. Er ist von einer Steuerfreigrenze zu unterscheiden, bei deren Überschreitung der Gesamtbetrag steuerpflichtig wird, während bei einem Freibetrag nur der diesen überschreitenden Betrag versteuert werden muss. Steuerfreibeträge existieren bei verschiedenen Steuerarten, am wichtigsten ist der Grundfreibetrag zur Sicherung des Existenzminimums, welcher bei der Berechnung der Einkommensteuer zur Anwendung kommt. Zudem erhalten bestimmte Gruppen von Steuerpflichtigen wie Schwerbehinderte und Alleinerziehende einen zusätzlichen Steuerfreibetrag. Bei der Erbschaftssteuer sind persönliche und sachliche Steuerfreibeträge miteinander kombinierbar. Auch bei der Gewerbesteuer besteht ein grundsätzlicher Freibetrag bis zu einem Gewinn von 24500 Euro im Geschäftsjahr.

^