Eine Steuerhinterziehung liegt nach deutschem Gesetz vor, wenn der Steuerpflichtige vorsätzlich unrichtige Behauptungen in einer Steuererklärung vornimmt oder die Abgabe einer solchen trotz einer bestehenden Verpflichtung unterlässt. Damit weicht das deutsche Steuerstrafrecht von den Bestimmungen einiger Nachbarstaaten ab, welche als Steuerhinterziehung nur absichtlich falsche Erklärungen einschließlich gefälschter Belege werten, während sie das bloße Verschweigen von Einkünften lediglich als Steuerverkürzung werten. Die Steuerhinterziehung bezieht sich entgegen der landläufigen Annahme häufiger auf die Umsatzsteuer als auf die Einkommensteuer. Gemäß der deutschen Rechtslage entfällt eine Strafverfolgung wegen einer Steuerhinterziehung, wenn der Steuersünder vor der Ermittlungsaufnahme durch die Behörden eine Selbstanzeige erstattet und die hinterzogenen Steuern nachzahlt.