Steuerquote

In der Volkswirtschaft bezeichnet die Steuerquote den Anteil am Steueraufkommen im Vergleich zum Bruttoinlandsprodukt oder zum Bruttonationaleinkommen. Die Betriebswirtschaftslehre bezieht die Steuerquote auf ein einzelnes Unternehmen und meint damit den Anteil am Jahresüberschuss, welchen ein Unternehmen an Steuern abzuführen hat. Dabei fließen neben der Einkommensteuer oder Körperschaftssteuern auch alle weiteren abgeführten Steuern in die Berechnung der betrieblichen Steuerquote ein. Eine dritte wesentliche Steuerquote stellt die Versorgungs-Steuerquote dar, welche den Bezug zwischen den künftig aus Steuermitteln zu zahlenden Altersbezügen und den durch die entsprechende Berufstätigkeit erzielten Steuereinnahmen angibt. Sie gilt in Staaten mit beitragsfinanzierten Rentenversicherungen vorwiegend nur für die Beamtenversorgung.

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