Steuerrichtlinien

Steuerrichtlinien sind Anweisungen des Bundesregierung beziehungsweise des Finanzministeriums an die Finanzbehörden und dienen der übereinstimmenden Auslegung der Steuergesetzgebung innerhalb Deutschlands. Für den Erlass von Steuerrichtlinien ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Weitere Ziele der Steuerrichtlinien bestehen in der Vereinfachung der Verwaltungstätigkeiten der Finanzämter und der Vermeidung unbilliger Härten. Oftmals stellen Steuerrichtlinien eine Reaktion auf erfolgte Klagen von Steuerpflichtigen gegen Entscheidungen der Finanzämter dar. Steuerrichtlinien existieren in Deutschland und in Österreich für fast alle Steuerarten, in Deutschland wurden sie beim Umsatzsteuerrecht jedoch durch den Umsatzsteuer-Anwendungserlass abgelöst, wodurch die Zustimmung des Bundesrates nicht mehr erforderlich ist.

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