Steuerschuld

Die Steuerschuld bezeichnet den Betrag, welchen ein Steuerpflichtiger dem Finanzamt gegenüber zur Zahlung verpflichtet ist. Die Steuerschuld wird rechtlich durch den Steuerbescheid wirksam festgestellt. Neben Steuern für einen abgelaufenen Zeitraum kann sich die Steuerschuld auch auf vom Finanzamt festgesetzten Vorauszahlungen beruhen. Die Höhe der Steuerschuld ergibt sich, indem der geltende Steuersatz auf die Bemessungsgrundlage der jeweiligen Steuer zur Anwendung kommt. Eine Steuerschuld ist grundsätzlich vererbbar, so dass die Möglichkeit des Finanzamtes besteht, bei Erben nicht gezahlte Steuern eines Erblassers einzutreiben. Als Steuerschuldner gelten nicht alleine Steuerpflichtige, sondern auch zur Steuereintreibung verpflichtete Dritte wie Arbeitgeber bezüglich der Lohnsteuer ihrer Beschäftigten.

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