Steuerstundung

Finanzämter gewähren Steuerpflichtigen aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen in Einzelfällen das Recht, die festgestellte Steuerschuld später oder in Raten zu bezahlen, wofür sie Stundungszinsen in Höhe von 0,5 Prozent monatlich berechnen. Die Steuerstundung erfolgt auf Antrag des Steuerpflichtigen, wobei er die Gründe für seinen Antrag anzugeben hat. Die gesetzliche Anforderung für die Genehmigung einer Steuerstundung lautet, dass die sofortige Zahlung für den Steuerpflichtigen eine erhebliche Härte darstellt. In der Praxis gewähren die Finanzämter Steuerstundungen großzügig. Bei einer verspäteten Steuerzahlung ohne eine vorherige Beantragung der Steuerstundung müssen Steuerpflichtige hingegen hohe Verzugszinsen an das Finanzamt bezahlen.

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